Regulierung
Von der FINMA bewilligt, von OSFINcontrol beaufsichtigt: Was das für Ihre Familie bedeutet
Nicht jedes Family Office ist reguliert. Das garantieren unsere FINMA-Bewilligung und die laufende Aufsicht den Familien, die wir begleiten, ganz konkret.
Von Elie Chatila, CFO · 12. August 2026 · 5 Min. Lesezeit

In der Schweiz verpflichtet das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unabhängige Vermögensverwalter, eine Bewilligung der FINMA, der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, einzuholen. Hans Blatti verfügt über diese Bewilligung und ist im öffentlichen Register der bewilligten Institute der FINMA aufgeführt.
Laufende Aufsicht statt einmaliger Stempel
Die Bewilligung ist erst der Anfang. Unsere tägliche Tätigkeit wird von der OSFINcontrol AG beaufsichtigt, einer von der FINMA anerkannten Aufsichtsorganisation. Sie prüft unsere Organisation, unser Risikomanagement, unsere Compliance und die Einhaltung der Verhaltensregeln des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG).
Was Ihnen das garantiert
Konkret bedeutet Regulierung: Vermögenswerte auf Ihren Namen bei erstklassigen Depotbanken, nie in unserer Bilanz; dokumentierte Eignungs- und Angemessenheitsprüfungen; volle Transparenz über Kosten und mögliche Interessenkonflikte; und strikte Verfahren zur Geldwäschereibekämpfung.
«Regulierung ist für uns keine Einschränkung. Sie ist der gesetzlich verankerte Beweis für die Standards, die wir unseren Familien versprechen.»
Elie Chatila, CFO
Prüfen Sie es selbst
Vertrauen muss überprüfbar sein. Sie können die öffentliche Liste der von der FINMA bewilligten Institute jederzeit einsehen, und wir ermutigen jeden künftigen Kunden dazu.
FINMA, authorised institutions ↗



